Neuerungen zum Zervixkarzinom-Screening

Neuerungen zum Zervixkarzinom-Screening

Ab dem 01.01.2020 ändern sich die Untersuchungsintervalle des Zervixkarzinom-Screenings.

Was ändert sich ab dem Januar 2020?

Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können  – wie bisher – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sog. Pap-Tests (Papanicolaou-Abstrich, Zellabstrich vom Gebärmuttermund) wahrnehmen.

Frauen ab dem Alter von 35 Jahren haben – statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung – zukünftig alle drei Jahre Anspruch auf eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung), bestehend aus Pap-Abstrich und einem Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test).

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